KI-Kennzeichnung
Drei Angaben führen zu einer konservativen Selbsteinschätzung. Das Werkzeug könnte Metadaten, einen Umfeld-Text und optional ein sichtbares Label vorschlagen; jede sichtbare Einstellung bleibt übersteuerbar. Es analysiert nie den Bildinhalt. Stand: 8. August 2026, Art. 50 KI-VO in der durch Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus) geänderten Fassung und Leitlinien der Europäischen Kommission vom 20. Juli 2026. Keine Rechtsberatung; ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Verantwortung und Freigabe bleiben beim Anwender; die Rechtslage kann sich ändern.
bereit
Verarbeitung läuft auf deinem Gerät.
Häufige Fragen
Wie entsteht die Selbsteinschätzung?
Ausschließlich aus deinen drei Antworten zu Erkennbarkeit, technischer Bearbeitung und Kontext. Unklar wird konservativ wie Ja behandelt. Das Tool nutzt keine Bilderkennung und nimmt keine automatische Klassifikation vor.
Welche Ausgaben werden erstellt?
IPTC DigitalSourceType und ein PDF-Protokoll entstehen immer. Ab Stufe 1 könnte zusätzlich der kopierbare DE/EN-Umfeld-Text passen; ab Stufe 2 wäre ein rein proportional skaliertes sichtbares Label voreingeschaltet. Die sichtbaren Einstellungen bleiben übersteuerbar.
Bestätigt das gesetzliche Kennzeichnungspflichten?
Nein. Das Ergebnis könnte nur deine Selbsteinschätzung und die technische Verarbeitung dokumentieren. Es wäre kein Rechts- oder Konformitätsnachweis. Keine Rechtsberatung; ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Du bleibst verantwortlich; die Rechtslage kann sich ändern.