Muss ich KI-Bilder kennzeichnen?
Kurzantwort
Ob du ein KI-Bild sichtbar kennzeichnen solltest, hängt vor allem davon ab, ob es wie eine echte Aufnahme wirken könnte, ob nur technisch bearbeitet wurde und in welchem Kontext es erscheint.
- Ausschließlich persönlich und nicht beruflich, nur geringfügig technisch bearbeitet oder eindeutig künstlich: Metadaten könnten als technische Dokumentation genügen.
- Erkennbar künstlerisch, satirisch oder fiktional: Ein wahrnehmbarer Hinweis im unmittelbaren Umfeld könnte passen.
- Sonstige täuschend echt wirkende Veröffentlichung: Zusätzlich könnte ein sichtbarer Hinweis angemessen sein.
Wann gilt ein Bild als Deepfake?
Die KI-VO beschreibt als Deepfake KI-erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die existierenden oder plausibel existierenden Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen merklich ähneln und fälschlich echt oder wahr erscheinen könnten. Nicht jedes KI-Bild erfüllt diese Merkmale. Eine Täuschungsabsicht ist dafür nicht erforderlich. Kontext und das voraussichtliche Publikum können für die Einordnung eine Rolle spielen; die erste Frage bildet diese Einordnung nur konservativ und vereinfacht ab.
Was zählt als rein technische Bearbeitung?
Gemeint sind geringfügige, nicht inhaltliche Schritte wie Zuschnitt, kleine Korrekturen an Farbe oder Belichtung, Schärfen, Kompression, Rauschminderung, Formatwechsel oder das Entfernen von Staub und roten Augen. Das Einfügen oder Entfernen von Personen und Objekten, ein Gesichtstausch, starke Licht- oder Farbänderungen und Composings können darüber hinausgehen. Im Zweifel ist „Nein“ die konservativere Antwort.
Was gilt für Werbung, was für künstlerische Werke?
Werbung oder Information löst nicht allein wegen ihres Zwecks automatisch eine sichtbare Kennzeichnung aus. Bei täuschend echt wirkenden Inhalten könnte aber eine Deepfake-Offenlegung in Betracht kommen; ein Hinweis heilt keine irreführende Werbung. Für erkennbar künstlerische, satirische, kreative oder fiktionale Werke sieht Art. 50 eine weniger eingreifende Offenlegung vor, nicht pauschal eine Ausnahme. Der Hinweis sollte für das Publikum wahrnehmbar bleiben, ohne den Genuss des Werks unnötig zu stören.
Häufige Fragen
Muss ich KI-Bilder kennzeichnen?
Nicht jedes KI-Bild müsste automatisch sichtbar gekennzeichnet werden. Maßgeblich könnte unter anderem sein, ob der Inhalt wie echt wirkt, ob du ihn beruflich einsetzt und ob nur geringfügig technisch bearbeitet wurde. Die Seite liefert dazu nur eine Selbsteinschätzung aus deinen Antworten.
Gilt die KI-Kennzeichnung ab August 2026?
Art. 50 KI-VO gilt seit dem 2. August 2026. Nach den Kommissions-Leitlinien müssen vor diesem Datum erzeugte oder manipulierte Bilder und Deepfakes nicht rückwirkend gekennzeichnet werden; eine freiwillige Kennzeichnung bleibt möglich. Die Übergangsfrist des Digital Omnibus bis 2. Dezember 2026 betrifft nur bestimmte Anbieterpflichten zur maschinenlesbaren Markierung, nicht allgemein die Offenlegung durch professionelle Betreiber.
Muss ich KI-Bilder auf Instagram kennzeichnen?
Art. 50 ist nicht auf eine bestimmte Plattform beschränkt. Ob eine Veröffentlichung auf Instagram rein persönlich oder professionell erfolgt und ob der Inhalt als Deepfake einzuordnen sein könnte, hängt vom konkreten Einsatz ab. Zusätzliche aktuelle Plattformregeln sind getrennt zu prüfen.
Muss KI-Werbung gekennzeichnet werden?
Werbung ist nicht automatisch allein deshalb kennzeichnungspflichtig, weil KI verwendet wurde. Ein realistisches synthetisches Motiv, das Personen, Produkte oder Ereignisse fälschlich echt erscheinen lassen könnte, kann jedoch eine Offenlegung nahelegen. Andere Regeln zu Werbung und Irreführung gelten unabhängig davon.
Gilt die KI-Kennzeichnung im Online-Shop?
Ein Online-Shop handelt regelmäßig professionell und könnte damit als Betreiber im Sinne der KI-VO einzuordnen sein. Ein rein künstlicher Hintergrund hinter einem echt und zutreffend dargestellten Produkt ist nicht automatisch ein Deepfake. Werden Produktmerkmale oder Nutzungssituationen täuschend echt verändert, kann die Bewertung anders ausfallen.
Wann besteht eine Deepfake-Kennzeichnungspflicht?
Für professionelle Betreiber kann eine Offenlegung in Betracht kommen, wenn ein KI-erzeugter oder manipulierter Inhalt die Merkmale eines Deepfakes erfüllt. Sie müsste klar, unterscheidbar, zugänglich und spätestens beim ersten Kontakt wahrnehmbar sein. Maschinenlesbare Metadaten allein ersetzen diese sichtbare Offenlegung nicht.
Wie sollten Unternehmen KI-generierte Bilder kennzeichnen?
Unternehmen als Betreiber sollten zuerst Rolle, Inhalt, Einsatz und Publikum dokumentieren. Bei einem Deepfake könnte zusätzlich zu maschinenlesbaren Informationen ein wahrnehmbarer Hinweis erforderlich sein; bei erkennbar künstlerischen Werken könnte ein Hinweis im unmittelbaren Umfeld genügen. Das Werkzeug erstellt dafür eine technische Markierung und ein Protokoll der eigenen Selbsteinschätzung, keinen Konformitätsnachweis.
Welche Bußgelder kann fehlende KI-Kennzeichnung auslösen?
Art. 99 KI-VO sieht für bestimmte Verstöße gegen Transparenzpflichten bei Unternehmen als Höchstmaß bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Wert höher ist; für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gilt der niedrigere Wert. Das ist kein automatisches Bußgeld pro Bild. Behörden berücksichtigen Umstände und Verhältnismäßigkeit; dieses Werkzeug kann kein Risiko oder Bußgeld berechnen.
Werkzeuge
KI-Kennzeichnung öffnen, um die Antworten zu übernehmen, ein Bild lokal zu markieren und das Protokoll der Selbsteinschätzung als PDF zu speichern. Mit EXIF anzeigen kannst du vorhandene Metadaten lokal prüfen.